Religiöse Dienste werden ausschließlich durch studierte Theologen mit zusätzlicher pädagogischer Ausbildung und unter Beachtung der Bedürfnisse und Wünsche der Gemeindemitglieder geleistet.
Die Religionsbeauftragten (Imame) legen bei ihrer Arbeit größten Wert darauf, die Hauptquellen des Islam, den Koran und die Sunna (die Tradition des Propheten) heranzuziehen,  die beide frei von Aberglauben und Irrlehre sind.
 
Zu den religiösen Diensten gehören:
•    Gemeinschaftliche rituelle Gebete (die täglichen Pflichtgebete, Freitagsgebete, Festtagsgebete, Totengebete)
•    Gebete zu besonderen Anlässen, wie gemeinschaftliche Nachtgebete im Fastenmonat Ramadan (Teravih)
•    Religiöse Unterweisungen in den Grundlehren des Islam für alle Altersklassen
Es werden zudem folgende Dienste angeboten und durchgeführt:
• Religiöse Vorträge, Seminare und Themenabende,
• Durchführen von Aktivitäten zu besonderen Anlässen (wie z.B.  an den heiligen Nächten – die Nacht  der Bestimmung (Kadir-Nacht)
• Kranken- und Krankenhausbesuche
• Gefängnisbesuche
• Totenbeisetzung, Totengebete und Hilfestellung in Todesfällen
• Durchführung von Feierlichkeiten zu besonderen Änlässen (wie z.B. Beschneidungsfeste)
• Fastenbrechenprogramme